Zusätzlich zur Ausbildung zur/zum Hauswirtschafter*in kann die Zusatzqualifikation „Assistent*in für Ernährung und Versorgung“ erworben werden. Dafür sind neben dem Pflichtunterricht während der Ausbildung weiter 2 Module mit Zertifikat nachzuweisen.
** Das Praktikum entfällt, wenn die Teilnehmer*in mit der Vorlage des Ausbildungsvertrages nachweist, dass sie/er in einem landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt oder einem gehobenen Privathaushalt die Ausbildung absolviert.
Irmengard Wörndl
irmengard.woerndl@bs1ro.de